Gericht stellt fest: Deutschlandticket gilt auch als Papierausdruck

Ein App-Verweigerer hat drei Mal gegen Bahnunternehmen geklagt, die seinen Papierausdruck des QR-Codes des Deutschlandtickets nicht anerkennen wollten. Er bekam drei Mal Recht, das dritte Mal mit einem für alle App-Verweigerer wichtigen Urteil in der Sache. Wie die FAZ berichtet, nutzt der Rechtsanwalt Korbinian Geiger aus Greifswald kein Smartphone und verwendet deshalb einen Papierausdruck seines Deutschlandtickets mit QR-Code. Mehrfach kam es vor, dass Kontrolleure das nicht anerkennen wollten und ihn als Schwarzfahrer behandelten. Er klagte in drei Fällen. Im ersten Fall versuchte die Bahn nicht nachzuweisen, dass er ohne Fahrschein unterwegs war. Im zweiten Fall erkannte die Bahn kurz vor der mündlichen Verhandlung die negative Feststellungsklage Geigers an und nahm die eigene Widerklage zurück. Im November klagte Geiger gegen die ODEG, Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, die ihn ebenfalls als Schwarzfahrer bestraft hatte.

Quelle: Norbert Häring